Informationen
Unsere Praxis hat eine Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen, sowie BG
Informationen für Privatpatienten
Wir bedanken uns für das Vertrauen, das Sie in uns setzen, indem Sie zur Behandlung in unsere Praxis kommen.
Honorarvereinbarung
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen. Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif. Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.
Preise für Privatpatienten
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubender Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3. Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen ca. 1,8 der vom VdeK gegebenen Vergütung.
Informationen bei heilpraktischen Anwendungen
Ohne Umwege direkt zur Therapie!
Uns liegt es sehr am Herzen, Sie in der Gesamtheit als Menschen mit Ihrer Lebensweise und Ihren Gewohnheiten zu sehen und nicht ausschließlich Ihre akuten Schmerzen zu betrachten. Dadurch vermeiden wir eine reine Symptombehandlung und können den Ursachen ihrer Beschwerden auf den Grund gehen.
Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. Der vorherige Weg zum Hausarzt ist unumgänglich.
Lange Wartezeiten nach Überweisung zum Facharzt sind an der Tagesordnung.
Kommt ein Patient mit einem Rezept seines Arztes zur krankengymnastischen Behandlung, darf der Physiotherapeut nur behandeln, was das Rezept vorgibt.
Im Klartext bedeutet dies, dem Therapeut wird die Wahl der Therapieform, die Behandlungszeit und die Anzahl der zu leistenden Behandlungen pro Woche, sowie die Gesamtverordnungsmenge vorgeschrieben.
Behandlungsvertrag
1. Allgemeine Bestimmungen
Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) für alle Leistungen der Praxis und/oder des Behandlers/Therapeut, sofern nicht anderweitiges ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Mit Abschluss des Behandlungsvertrags, spätestens aber mit Inanspruchnahme der Heilbehandlung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Davon Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert, soweit selbige zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Sie sind Bestandteil des Behandlungsvertrages.
Die Praxisinhaber und/oder der Behandler behält sich Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen vor.
2. Therapie und Behandlung
Sämtliche Heilbehandlungen werden nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards durch den Behandler und seinen Therapeuten durchgeführt, sofern nicht etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Der Behandler schuldet keinen Heilungserfolg.
Alle Behandlungen erfolgen unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln, d.h., die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache dieser Beeinträchtigung zu beheben, im Vordergrund.
Die Behandlungszeiten richten sich nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkassen. Die Dauer der Behandlung bei Privatleistungen ist in der aktuellen Preisliste entsprechend den Heilmitteln aufgelistet.
Im Falle von Leistungen des Behandlers, die nicht durch die gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, können von Seiten des Behandlers bzw. von seinen Therapeuten als Erfüllungsgehilfen Methoden angewendet werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen. Sofern dies der Fall ist, ist der Patient darüber zu informieren und aufzuklären.
Der Patient wird ausdrücklich vor Beginn der Behandlung darauf hingewiesen, dass diese Methoden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden.
Der Patient hat der Anwendung derartiger Methoden, die nicht dem zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standard entsprechen, ausdrücklich zuzustimmen.
Der Behandler bzw. der Therapeut als Erfüllungsgehilfe des Behandlers erbringt seine
Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten anwendet. Die durch den Behandler bzw. durch den Therapeuten durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere die seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend wahrheitsgetreu zu beantworten. Verschweigt der Patient wesentliche Informationen zu seiner Krankengeschichte und wird dadurch das Ziel der Therapie nicht erreicht, hat der Behandler hierfür nicht einzustehen.
Die Therapie kann nur in einer angenehmen, entspannten und von Vertrauen geprägten Atmosphäre geschehen. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Behandler bzw. der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Behandler behält in diesem Falle seinen Anspruch auf Vergütung.
Hat der Patient eine akute, insbesondere ansteckende Erkrankung, wie z. B. einen Magen-Darm-Infekt, behält sich der Behandler vor, eine Behandlung des Patienten während dieser Erkrankung abzulehnen. Ein Anspruch auf Vergütung hat der Behandler in diesem Fall grundsätzlich nicht. Jedoch wird auf die vertraglichen Regelungen zur Honorarausfallvereinbarung/Ausfallgebühr verwiesen.
Der Patient bekommt von der Praxis ein Laken und Handtuch für die Behandlungsserie von der Praxis gestellt, diese verbleiben in einer Aufbewahrungsbox. Bei Bedarf wird dieses gewechselt und von der Praxis gereinigt. Es tritt natürlich ein Verschleiß der Materialien auf, für den die Praxis aufkommt. Jedoch behalten wir es uns vor, bei deutlicher Beschädigung/ irreversibler Verschmutzung der Laken/Handtücher und auch Therapiematerialien (Eigentum der Praxis Sano Vivo Physiotherapie GbR Buckel & Kuhn) durch Vorsatz oder/und grober Fahrlässigkeit seitens des Patienten, den Ersatz dem Patienten in Rechnung zu
3. Vergütung der Therapieleistungen
- Privatpatienten
Die Vergütungssätze für Heilmittel gelten für alle Behandlungen, die spätestens ab der Einverständniserklärung begonnen werden. Den Patienten trifft die Pflicht, sich vor Beginn der Behandlung bei seiner Kranken-versicherung (GKV, PKV, Zusatzversicherungen, Beihilfe) über das Bestehen von Versicherungsleistungen zu erkundigen. Die Vergütungssätze gelten für:
- Befunderhebung
- Privatärztlich verordnete physiotherapeutische Heilmittel
- Physiotherapeutische Heilmittel, die ohne Verordnung angewendet werden (Heilpraktiker-Leistungen, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie)
- Präventionsleistungen & Wellnessbehandlungen
Die derzeit gültigen Vergütungssätze für die verschiedenen physiotherapeutischen Therapiemethoden sowie die Behandlungszeiten sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt.
Die Vergütungen für Behandlungen werden mit Ihnen direkt abgerechnet und sind unabhängig von einer Kostenerstattung durch Ihre Beihilfestelle und/oder Private Krankenversicherung von Ihnen zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kostenträger, ob und in welcher Höhe die Kosten für Maßnahmen der Physiotherapie übernommen werden.
Die Behandlungskosten sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Mit Überschreitung dieser Zahlungsfrist entsteht, ohne weitere Zahlungsaufforderung oder Mahnung, ein Anspruch auf Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
- Gesetzlich Krankenversicherte
Die Vergütungen für Heilmittel rechnen wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht. Die Höhe der Zuzahlungen beträgt 10 % der Kosten (= Preisvereinbarung zwischen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und uns) sowie 10 Euro je Verordnung. Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Für die geleisteten Zuzahlungen erhalten Sie von uns eine Quittung.
Zuzahlungsbefreite Patienten haben einen entsprechenden Nachweis über ihre Befreiung vorzulegen, ohne diesen wird die Zuzahlung in Rechnung gestellt
4. Ausfallgebühr
Sie kommen zur Therapiebehandlung in eine Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Die mit Ihnen vereinbarte Zeit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht einhalten können, müssen Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher absagen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich eine für beide Vertragsparteien einzuhaltende Pflicht. Sofern Sie den vereinbarten Behandlungstermin nicht rechtzeitig absagen, kann Ihnen die vereinbarte Vergütung in Rechnung gestellt werden.
Sofern Sie gesetzlich versichert sind, stellen wir Ihnen den Betrag in Rechnung, den wir von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse im Falle der Durchführung der Behandlung erhalten hätten. Die Preise für Heilmittel, die gesetzliche Krankenkassen zahlen, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vergütungsvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und uns abgeschlossen worden ist. Gern können Sie diese auch bei uns einsehen.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Annahmeverzug gemäß § 615 BGB eintritt, wenn der vereinbarte Termin nicht fristgemäß von Ihnen abgesagt und eingehalten wird.
Die durch den Behandlungsausfall ersparten Aufwendungen werden selbstverständlich in Abzug gebracht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigen Grund gemäß § 626 BGB bleibt bestehen.
5.1 Terminwahrnehmung: neue Verordnung oder Terminserie
Sollte der 1. Behandlungstermin einer neuen Behandlungsserie (neue Verordnung oder mehrere Termine) ohne vorausgehende Begründung von Ihnen nicht wahrgenommen werden, behalten wir uns vor, Ihre weiteren Termine anderweitig zu vergeben.
Der nicht-wahrgenommene 1. Termin wird Ihnen in Rechnung gestellt (Ausfallgebühr)
5.2 Termine: Absprache, Änderungen, Absagen Anspruch
Die Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache mit dem Patienten. Diese haben telefonisch oder mündlich zu erfolgen. Auf die Pflicht des Patienten zur rechtzeitigen Terminabsage gemäß der Honorarausfallvereinbarung/ Ausfallgebühr sowie auf die Folgen wird verwiesen.
Der Behandler behält sich Änderungen bzw. Absagen vereinbarter Termine aus wichtigem Grund vor. Ist der Behandler veranlasst, einen Behandlungstermin abzusagen, wird im Falle von Heilmittelverordnungen ein Ersatztermin vereinbart, wozu wir um Ihre Mitinitiative bitten. Durch höhere Gewalt oder bei Ausfall eines Physiotherapeuten kann eine Anwendung auch unmittelbar vor oder während der Behandlung abgesagt werden. In diesen Fällen ist der Behandler zu einer anteiligen Erstattung bereits gezahlter Beträge verpflichtet.
Ebenso behält sich der Behandler den Ersatz seiner Therapeuten, welche über vergleichbare fachlichen Qualifikationen verfügen, vor. Eine vorherige Ankündigung seitens des Behandlers ist hierzu nicht notwendig. Der Austausch von Physiotherapeuten berechtigt nicht zur Kündigung des Behandlungsvertrages, jedenfalls aber besteht in diesem Fall der Anspruch des Behandlers auf Vergütung fort.
Eine Rechnungstellung ist nicht gleichbedeutend mit dem Behandlungsende und annulliert keine der vertraglich vereinbarten Folge- bzw. Serientermine. Der Behandler behält sich jedoch das Recht vor, bei nicht fristgemäßer Zahlung etwaig vereinbarten Folge bzw. Serientermine abzusagen. Auch in diesem Falle bleibt der Vergütungsanspruch des Behandlers bestehen.
Erscheint der Patient verspätet zum vereinbarten Termin hat der Patient keinen Anspruch auf Nachholung der verpassten Zeit sowie auf teilweise Erstattung der zeitbedingt nicht in Anspruch genommenen Leistung. Wünscht der Patient vorab eine Kürzung der für die Behandlung erforderlichen Zeit hat dieser keinen Anspruch auf Vergünstigung der Vergütung. Es ist der volle Preis gemäß der vertraglichen Vereinbarung unter Einbeziehung der aktuellen Preisliste zu zahlen.
Die Behandlungszeit umfasst neben der reinen Therapiebehandlung auch die An- und Ausziehzeiten, das Auf- und Abbauen der Liegen, der Transfer des Patienten sowie die Gesprächsberatung.
6. Datenschutzvereinbarung und Schweigepflichtentbindung
Ich bin einverstanden, dass meine Daten durch die Praxis Sano Vivo Physiotherapie GbR Buckel & Kuhn zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden: Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Übermittlung von Rechnungen und Honorarvereinbarungen, zur Terminübersicht / -erinnerung, zur Erfüllung des Behandlungsvertrags, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, deren Abrechnungsstellen direkt oder indirekt über unsere Abrechnungsfirma, zur Abrechnung der erbrachten Leistungen mit Privatpatienten, zur therapeutischen Dokumentation, zum Erstellen und Übermitteln von Behandlungsberichten und Arztbriefen (Postalisch, Fax, E-Mail), sowie durch Sie angefragte und an Sie ausgehändigte Berichte für Anträge bei Ihrer Krankenkasse.
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Um durch eventuell nötige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die Therapie zu optimieren, entbindet der Patient seinen behandelnden Arzt bereits jetzt von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Behandler.
Ebenso entbindet der Patient seinen Therapeuten/die Praxis gegenüber dem behandelnden Arzt und die einzelnen Therapeuten der Praxis untereinander von der Schweigepflicht.
Mir ist klar, dass
- meine Daten zu diesen Zwecken an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse und/oder die Abrechnungsfirma weitergegebene oder übermittelt werden können,
- die im Rahmen der vorherstehenden genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung des DSGVO und des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.
- die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und ich mein Einverständnis verweigern kann mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/ nicht zustande kommt und die Behandlung nicht abgerechnet werden kann, und somit von uns nicht durchgeführt wird.
- ich jederzeit berechtigt bin, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten verlangen kann,
- ich jederzeit berechtigt bin, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.
- Ich jederzeit berechtigt bin, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
Den „Aushang Patienteninformation zum Datenschutz“ der in der Praxis frei einsehbar ist, habe ich gelesen und verstanden.
Nach Aufklärung über freiwillig zu erteilende Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung gemäß Art. 6), erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden mit der Weitergabe der zum Zweck der Abtretung und Geltendmachung jeweils erforderlichen Informationen, insbesondere Daten aus der Behandlung bzw. Verordnung (Daten vom Rezept/Verordnung) an die Abrechnungsfirma (Firmendaten in der Praxis erhältlich).
Diese Einwilligungserklärung und Schweigepflichtentbindung gilt auch für zukünftige Behandlungen bzw. Versorgungen. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wenden Sie sich hierzu schriftlich an die Praxis Sano Vivo Physiotherapie GbR Buckel & Kuhn.
7. Datenweitergabe zur Abrechnung
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten – soweit zur Durchführung des Behandlungsvertrags notwendig – zum Zwecke der automatisierten Verarbeitung durch unsere Praxis-EDV gespeichert werden. An Dritte werden diese Daten ausschließlich nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis weitergegeben.
8. Geltung dieser Vertragsbedingungen
Alle Regelungen dieses Behandlungsvertrags gelten für alle Erst- und Folgeverordnungen (kassenärztliche und privatärztliche Verordnungen), die Sie der Praxis zwecks Behandlungsdurchführung aushändigen. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme von Behandlungen ohne ärztliche Verordnung (Heilpraktiker-Leistungen & Wellness). Auch in diesem Fall gelten die vorstehenden Regelungen sowohl für die Erstbehandlung als auch für alle weiteren Folgebehandlungen.
9. Haftung & Haftungsbegrenzung
Der Behandler übernimmt vor, während und nach den Behandlungen keine Haftung bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von Vermögens-/Wertgegenständen des Patienten. Dies gilt nicht bei Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Behandlers und seiner Erfüllungsgehilfen.
Bei Schäden des Patienten, die nicht Vermögenschäden sind, richtet sich die Haftung des Behandlers für sich und seiner Therapeuten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Patient hat mit dem Eigentum des Behandlers sorgfältig und gewissenhaft umzugehen. Bei Schäden, verursacht durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Patienten, haftet er ebenfalls gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Patientenaufklärung
Ich bin bereits in verständlicher Weise ausreichend vom verordnenden Arzt über meine Erkrankung sowie Art, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der verordneten Behandlung sowie deren Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose und Therapie aufgeklärt worden.
Trifft dies nicht zu, übernimmt die Praxis Sano Vivo Physiotherapie GbR Buckel & Kuhn und deren Angestellte keine Haftung für dieses Versäumnis.
Wir werden Fragen bezüglich der Erkrankung besten Wissens und unseren Kompetenzbereich betreffend bestmöglich beantworten, jedoch ohne Garantie und ohne Haftung.
Sollte die im Rahmen der physiotherapeutischen Behandlung durchzuführende Anamnese und Befundung Anlass zu einer ergänzenden Aufklärung geben, wird diese vor Behandlungsbeginn von Ihrem Therapeuten durchgeführt. Ebenfalls wird der Therapeut Sie über mögliche Maßnahmen informieren, die Sie selbst ergreifen können, um den Heilungsprozess während und nach der Therapie zu unterstützen.
11. Vergütungssätze
- für Privatpatienten und Selbstzahler
Preise gültig gemäß Aushang in der Praxis.
- Gesetzlich Versicherte Patienten
Aktuelle Vergütungen und Preisänderungen fragen Sie bei Ihrer GVK nach oder in der Praxis.
12. Widerruf / Kündigungsrecht
Sollte der Patient mit den Leistungen des Behandlers bzw. seinen Therapeuten während der Leistungs-erbringung nicht zufrieden sein, ist er berechtigt, den Behandlungsvertrag jederzeit formlos schriftlich zu kündigen. In diesem Fall behält der Behandler seinen Anspruch auf Vergütung und Zuzahlung seiner bislang erbrachten Leistungen. Für privat Versicherte gilt: Besteht die Behandlung aus mehreren Terminen (Folge- bzw. Serientermine) behält der Behandler seinen Vergütungsanspruch hinsichtlich aller weiteren Termine.
Gleichermaßen ist der Patient nicht berechtigt, die bereits für die erbrachte Leistung gezahlte Vergütung zurückzufordern.
Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem BGB zum Dienstvertrag, insbesondere zum Behandlungsvertrag gelten entsprechend.
Wird die Kündigung des Vertrages durch ein vertragswidriges Verhalten des Patienten (z.B. Nichtzahlung von Rechnungen) veranlasst, so ist dieser zum Ersatz des durch die Aufhebung des Behandlungsvertrages dem Behandler entstehenden Schadens verpflichtet.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB. Kündigt der Behandler aus wichtigem Grund den Behandlungsvertrag und ist dieser Grund nicht durch ein vertragswidriges Verhalten des Patienten veranlasst worden, erstattet der Behandler bei Präventionsleistungen alle gezahlten Beträge für nicht erbrachte Leistungen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben genannten Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der anderen Klauseln. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.
Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
14. Einverständniserklärung zum Behandlungsvertrag
Einverständnis erfolgt auf gesondertem Blatt, hinterlegt bei Sano Vivo Physiotherapie GbR Buckel & Kuhn.
Wichtige Fragen:
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Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker für Physiotherapie dem Patienten?
Der sektorale Heilpraktiker hat die Fähigkeit und Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf seinen physiotherapeutischen Bereich) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Damit entwickelt der Heilpraktiker für Physiotherapie in eigener Anschauung eine Patientenanamnese und ist nicht ausschließlich auf allgemein- oder fachärztliche Rezepte angewiesen.
Aus dem Zweitkontakter Physiotherapeut wird durch den Heilpraktiker ein Erstkontakter.
Ihre Vorteile- keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
- Behandlung ohne ärztliche Verordnung
- Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
- Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen
- und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden
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Wer bezahlt die Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
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Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genieße?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!