Informationen bei heilpraktischen Anwendungen
Ohne Umwege direkt zur Therapie!
Uns liegt es sehr am Herzen, Sie in der Gesamtheit als Menschen mit Ihrer Lebensweise und Ihren Gewohnheiten zu sehen und nicht ausschließlich Ihre akuten Schmerzen zu betrachten. Dadurch vermeiden wir eine reine Symptombehandlung und können den Ursachen ihrer Beschwerden auf den Grund gehen.
Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. Der vorherige Weg zum Hausarzt ist unumgänglich.
Lange Wartezeiten nach Überweisung zum Facharzt sind an der Tagesordnung.
Kommt ein Patient mit einem Rezept seines Arztes zur krankengymnastischen Behandlung, darf der Physiotherapeut nur behandeln, was das Rezept vorgibt.
Im Klartext bedeutet dies, dem Therapeut wird die Wahl der Therapieform, die Behandlungszeit und die Anzahl der zu leistenden Behandlungen pro Woche, sowie die Gesamtverordnungsmenge vorgeschrieben.
Wichtige Fragen:
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Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker für Physiotherapie dem Patienten?
Der sektorale Heilpraktiker hat die Fähigkeit und Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (immer bezogen auf seinen physiotherapeutischen Bereich) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Damit entwickelt der Heilpraktiker für Physiotherapie in eigener Anschauung eine Patientenanamnese und ist nicht ausschließlich auf allgemein- oder fachärztliche Rezepte angewiesen.
Aus dem Zweitkontakter Physiotherapeut wird durch den Heilpraktiker ein Erstkontakter.
Ihre Vorteile- keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
- Behandlung ohne ärztliche Verordnung
- Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung
- Keine vorgeschriebene Therapieform, Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen
- und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden
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Wer bezahlt die Behandlung?
Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).
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Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genieße?
Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse!